Allgemeine Reisbedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen oder Kataloghinweisen haben Vorrang.

  1. Abschluss des Reisevertrages

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

  1. Zahlung

Ihre Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung ausgehändigt.

  1. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.

  1. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

  1. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

  1. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, auf:
bei Reisen mit Fluganreise:
- bis zum 100. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- vom 99. bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15 Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
bei Reisen mit eigener Anreise:
- bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

  1. Umbuchung/Ersatzperson

Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden. Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden. Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entstehtHaftung des Reiseveranstalters (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden.

  1. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Haftung des Reiseveranstalters

(1) Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(2) Gesetzliche Haftungsbeschränkung Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(3) Haftung für Fremdleistungen Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

  1. Mängelrüge

Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

  1. Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber geltend machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht befugt. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

  1. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§ 651j BGB kündigen.

  1. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten "Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen/Ersatzperson" und "Rücktritt durch den Reiseveranstalter" entsprechend.

  1. Allgemeine Bestimmungen

Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.