Die Reisebedingungen
ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen oder
Kataloghinweisen haben Vorrang.
- Abschluss des Reisevertrages
Nach
Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der
Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren
Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB. Weicht der Inhalt unserer
Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An
dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot
annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein
Reisevertrag abgeschlossen worden.
- Zahlung
Ihre
Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung
den Reisepreissicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns daher
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung die dort
ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises. Die Restzahlung ist
4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl
unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung
ausgehändigt.
- Leistungen/Preise
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den
Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung
einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten
Sonderwünsche.
- Leistungsänderungen
Zumutbare
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute)
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind gestattet, soweit sie für den Reisenden zumutbar sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der
Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
- Preisänderungen
Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden
wie folgt berechnet werden: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der
Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung
gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so
sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre
Reise von Ihnen zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine
Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur
Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine
Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen
danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des
Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben
die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend zu machen.
- Rücktritt durch den Reisegast
Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von
Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der
Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können
wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen
verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns
gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden
entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, auf:
bei Reisen mit Fluganreise:
- bis zum 100. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- vom 99. bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15 Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
bei Reisen mit eigener Anreise:
- bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
- vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder
Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet
werden muss.
- Umbuchung/Ersatzperson
Eine
Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermines, des
Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich. Soweit ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des
Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung
erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen
sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten,
Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
Euro 30,- je Reisenden. Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so
sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der
Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung.
Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden
Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten)
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden. Änderungen ab 30
Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich.
Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung
einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für
den Mehraufwand in unserem Hause entstehtHaftung des Reiseveranstalters
(zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden.
- Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist
in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen, so können wir bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht
durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber
abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich
zurück. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht
gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des
Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten
lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In
einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der
Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist.
- Haftung des Reiseveranstalters
(1)
Vertragliche Haftungsbeschränkung Unsere Haftung für vertragliche
Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich
nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(2) Gesetzliche Haftungsbeschränkung Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder
beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(3) Haftung für Fremdleistungen Wir haften nicht für vermittelte
Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als
solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen
Leistung teilnimmt.
- Mängelrüge
Wir
informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns
unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages
(§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn
die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
- Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber geltend
machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht
befugt. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend
mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche
Hemmungstatbestände weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.
- Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als
auch Sie den Vertrag gemäß §§ 651j BGB kündigen.
- Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche
Formalitäten
Wir
weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres
Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden
zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung
einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss
und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für
deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den
Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu
schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung
der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge
fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf
das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des
erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder
einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die
Bestimmungen in den Abschnitten "Rücktritt durch den Reisegast,
Umbuchungen/Ersatzperson" und "Rücktritt durch den Reiseveranstalter"
entsprechend.
- Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten
des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird
vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.